Infos vom KM zum Schulstart
Das Kultusministerium hat zum Schulbeginn einige Neuerungen beschlossen. Das Schreiben finden Sie im Original im Downloadbereich für Eltern. Folgende Neuerungen gelten ab sofort:
- Präsenzunterricht findet künftig unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz statt. Die bisherigen Grenzwerte, ab denen Wechsel- oder Distanzunterricht stattfinden musste, sind aufgehoben.
- Die Testungen an allen Schulen werden ausgeweitet; die Teilnahme am Präsenzunterricht ist weiterhin nur mit einem negativen Testergebnis möglich, einer Bestätigung für Genesene oder einem schriftlichen Impfnachweis. An den weiterführenden Schulen bleibt es bei den bekannten Selbsttests, die für noch mehr Sicherheit nun dreimal pro Woche durchgeführt werden. Wie bisher gilt: Alternativ zur Testung in der Schule können Sie Ihr Kind auch außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal testen lassen (PCR-, POC-Antigen-Test oder weiterer Test nach Amplifikationstechnik). Diese Tests sind für Schülerinnen und Schüler weiterhin kostenlos. Bitte beachten Sie außerdem: Vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen.
- Zunächst bis 1. Oktober gilt im Schulgebäude unabhängig von der Inzidenz Maskenpflicht – auch im Klassenzimmer. Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 müssen dabei eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) tragen.
- Ab dem Schuljahr 2021/22 gelten neue Quarantänevorgaben. Gibt es einen positiven Corona-Fall in einer Klasse, gilt die Quarantäne in der Regel nur für die Schülerinnen und Schüler, die unmittelbaren Kontakt zu der erkrankten Person hatten – nicht mehr für die ganze Klasse.
- Wir wissen, dass die letzten beiden Schuljahre nicht immer einfach waren – auch, was das Lernen angeht. Daher können die Lehrkräfte auch im neuen Schuljahr Schwerpunkte im Lehrplan setzen, um zusätzliche Zeit für Vertiefung und Wiederholung zu gewinnen. Das Förderprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“ bauen wir im neuen Schuljahr weiter aus. Für individuelle Beratung und Unterstützung stehen die Beratungslehrkräfte sowie die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen vor Ort sowie an den Staatlichen Schulberatungsstellen zur Verfügung.