A Hausordnung
In unserem Schulhaus arbeiten viele Menschen: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, die Hausmeister, der Bäcker, die Reinigungskräfte...
Jeder hat das Recht, sich an seinem Arbeitsplatz wohlzufühlen. Deshalb sind rücksichtsvolles und verantwortungsbewusstes Verhalten selbstverständlich. Außerdem grüßen wir uns alle freundlich, wenn wir uns im Schulhaus begegnen. Das Einhalten der Ordnung und aller Regeln ermöglicht uns einen reibungslosen Umgang miteinander.
I. Unterricht
- Vor 7.45 Uhr warten wir im Pausenhof oder in der Aula. Ab 7.45 gehen wir direkt in das Klassenzimmer.
- Toilettengänge erfolgen in der Regel vor 8 Uhr, zu Beginn oder am Ende der Pausen und in der Mittagspause.
- Die Pausen finden im Pausenhof statt. Die Schulleitung kann Innenpausen anordnen.
Das Atrium vor der Mensa ist eine Ruhezone.
- Schneebälle oder andere Gegenstände werden nicht geworfen.
- Die Fensterbänke dienen nicht als Sitzgelegenheit.
- Handys, Smart-Watch und sonstige digitale Speichermedien sind beim Betreten des Schulgeländes aus und werden in der Schultasche verwahrt.
- Während des Unterrichts ist das Essen verboten. Getrunken wird nur mit Erlaubnis der Lehrkraft. In Fachräumen ist das Trinken verboten.
- Das Klassenzimmer wird sauber verlassen.
- Verhaltensregeln sind einzuhalten.
II. Allgemeines
- Abfall wird vermieden und wiederverschließbare Verpackungen werden auch für Getränke benutzt.
- Koffeinhaltige Getränke sind verboten.
- Das Kaugummikauen ist untersagt.
- Jeder Schüler ist angehalten, das Schuleigentum pfleglich zu behandeln.
- Die Bücher müssen eingebunden werden.
- Bei mutwilligen Verunreinigungen oder Sachbeschädigungen müssen die Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten aufkommen.
- Die Anweisungen der Lehrkräfte, des Ganztagespersonals, der AG-Leiter und der Hausmeister werden eingehalten.
- Die in den Klassenzimmern vorhandenen schulischen Geräte werden nur mit Erlaubnis einer anwesenden Lehrkraft benutzt.
- Für alle Schüler besteht gemäß Mittelschulordnung innerhalb des gesamten Schulgeländes absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
- Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit, in den Pausen oder in Freistunden nicht verlassen werden. Eine Ausnahme stellt die Mittagspause dar, für die die Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung abgeben können.
- Eltern und schulfremde Personen, die sich im Schulgelände aufhalten, müssen sich im Sekretariat anmelden.
- Die Kleiderordnung muss eingehalten werden.
13. Wir halten uns alle an die Suchtmittelvereinbarung.
B Regelungen zum Sportunterricht
I. Ausrüstung
Um einen reibungslosen Ablauf des Sportunterrichts gewährleisten zu können ist es nötig, dass jeder Schüler über eine vollständige Sportausrüstung verfügt.
Dazu zählen:
1. Sporthose (kurz oder lang); andere kurze oder lange Hosen sind nicht als Sporthosen zugelassen
2. T-Shirt, keine bauchfreien Tops, Schultern und BH müssen bedeckt sein
3. Hallenschuhe mit fester Sohle und Stützfunktion, die keine Streifen hinterlassen
4. Sportschuhe für außen
5. Brillenträger benötigen eine bruchsichere Sportbrille oder Linsen
6. Haargummi bei langem Haar
à In den wärmeren Monaten findet der Sportunterricht bei passendem Wetter auf der Kreissportanlage statt. Dies wird am Vortag von den Sportlehrkräften angekündigt.
In diesem Fall sind einige Besonderheiten zu beachten:
1. Sportschuhe für außen
2. Kopfbedeckung
3. Sonnencreme
4. ausreichend Getränke
5. bei Allergien bitte unbedingt an Medikamente denken
II. Hygiene
Die Teilnahme am Sportunterricht ist aus hygienischen Gründen nur in gesonderter, sauberer Sport-kleidung möglich. Nach dem Sportunterricht ist genügend Zeit für Körperhygiene eingeplant. Es wird zudem erwartet, dass die Sportkleidung wöchentlich gewaschen wird!
Für die Regelungen zum Schwimmunterricht in den 5. Klassen erhalten Sie einen gesonderten Elternbrief.
III. Sicherheit
Um Unfälle zu vermeiden, muss sämtlicher Schmuck abgelegt oder auf eigene Kosten abgeklebt werden. Die Sportanlagen sind grundsätzlich nur in Begleitung der Lehrkraft zu betreten.
IV. Nichtteilnahme bei Krankheit
Kann ein Schüler oder eine Schülerin aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen, so besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. In diesen Fällen ist die Vorlage einer schrift-lichen Entschuldigung nötig. Bei der dritten passiven Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
V. Vergessen der Sportkleidung
Um trotz vergessener Sportkleidung sinnvoll am Unterricht teilzunehmen, fertigen die betroffenen Schüler ein Protokoll der Sportstunde an.






